Rechtsprechung
BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23 (A) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht
Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren
- IWW
Art. 267 AEUV, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. ... 4 MERL, Art. 6 MERL, § 45 Abs. 3 ArbGG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 45 Abs. 2, Abs. 3 ArbGG, § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 134 BGB, § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 bis Abs. 3, § 18 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 18 Abs. 1 KSchG, § 18 Abs. 2 KSchG, § 615 BGB, Art. 4 MERL, §§ 17, 18 KSchG, Art. 4 Abs. 1 MERL, Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Halbs. 2 MERL, Art. 3 Abs. 1 MERL, Art. 2 MERL, Art. 3
- Wolters Kluwer
Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines betroffenen Arbeitnehmers durch eine Kündigung im Rahmen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung; Voraussetzungen für das Ablaufen der Entlassungssperre
- rewis.io
Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren
- Betriebs-Berater
Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren - Divergenzanfrage - Vorlage an den EuGH
- datenbank.nwb.de
Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Massenentlassung - Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren - Änderung der Rechtsprechung?
- beck-blog (Kurzinformation)
Vorabentscheidungsersuchen zur Massenentlassung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Massenentlassung - und die Rechtsfolgen bei Fehlern im Anzeigeverfahren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Massenentlassung - und die Rechtsfolge bei Fehlern im Anzeigeverfahren
- Bundesarbeitsgericht (Tenor)
TENOR: I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
1. Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 16.06.2020 - 1 Ca 79/20
- LAG Niedersachsen, 24.02.2021 - 17 Sa 890/20
- ArbG Hamburg, 20.04.2021 - 5 Ca 656/20
- ArbG Düsseldorf, 05.05.2021 - 3 Ca 4673/20
- BAG, 27.01.2022 - 6 AZR 155/21
- LAG Hamburg, 03.02.2022 - 3 Sa 16/21
- LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-134/22
- BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
- BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 157/22
- EuGH, 13.07.2023 - C-134/22
- BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 121/22
- BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 155/21
- BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22
- BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23 (A)
- BAG - 2 AS 22/23 (anhängig)
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 422
- NZA 2024, 257
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22
Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren
Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
Daran sieht sich der Sechste Senat - wie er in einem Beschluss vom 14. Dezember 2023 (- 6 AZR 157/22 [B] -) im Einzelnen dargelegt hat - aus Gründen des nationalen Verfahrensrechts gehindert.Diese dürfe nicht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, sondern müsse allein auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts liegen (BAG 14. Dezember 2023 - 6 AZR 157/22 [B] - Rn. 7, 22, 32 und vor allem Rn. 35) .
Der Sechste Senat hat daher mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 (- 6 AZR 157/22 [B] -) an den Zweiten Senat die folgende Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG gerichtet:.
Die dafürsprechenden Gründe hat der Sechste Senat in seinem vorgenannten Beschluss vom 14. Dezember 2023 dargelegt (- 6 AZR 157/22 [B] - Rn. 11 ff., zur unionsrechtskonformen Auslegung insbesondere Rn. 26 ff.) , worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.
Das erscheint nach den Bestimmungen der MERL und deren Entstehungsgeschichte (BAG 14. Dezember 2023 - 6 AZR 157/22 [B] - Rn. 8) auch fernliegend.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03
Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht …
Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
Bis zu deren Ablauf sind die Wirkungen der Kündigung "ausgesetzt" (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 - C-188/03 - [Junk] Rn. 68) .Dem steht nach Auffassung des Zweiten Senats die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache Junk (- C-188/03 -) nicht entgegen.
Für die Arbeitnehmervertretung wäre es sehr viel schwieriger, die "Rücknahme" einer bereits erklärten Kündigung zu erreichen, als den Verzicht auf ihren lediglich geplanten Ausspruch (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 44) .
- EuGH, 05.10.2023 - C-496/22
Brink's Cash Solutions
Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
Zwar hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2023 (- C-496/22 - [Brink's Cash Solutions] Rn. 45) ausgeführt, Art. 6 MERL gebe den Mitgliedstaaten vor, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz für die Arbeitnehmervertreter und/oder Arbeitnehmer zu gewährleisten. - BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11
Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
"Wird an der seit dem Urteil vom 22. November 2012 (- 2 AZR 371/11 -) vertretenen Rechtsauffassung festgehalten, dass eine Kündigung als Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB verstößt und die Kündigung deshalb unwirksam ist, wenn bei ihrer Erklärung keine wirksame Anzeige nach § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG vorliegt?".